Die Evangelische Kirche H.B. in Österreich setzt die Reformation fort,
die mit Zwingli, Luther und Calvin begonnen wurde, und sie stellt in
Übereinstimmung mit ihrer kirchlichen Tradition fest, dass die Ordnung
der Kirche nicht beliebig, sondern Ausdruck des Bekenntnisses ist. Das
Bekenntnis beruht nicht nur auf einmal niedergelegten Urkunden, sondern
muss in den jeweiligen Herausforderungen der Zeit an der Heiligen
Schrift geprüft werden und sich vor ihr neu bewähren. Diese Prüfung
verpflichtet uns, die Grundsätze presbyterial-synodaler Ordnung, der
reformierten Ämterlehre, der Gemeindeautonomie und der Subsidiarität der
Gestaltung des kirchlichen Lebens zugrunde zu legen. Daraus ergeben sich
19 Grundsätze.
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Diese Grundsätze sollen der Öffentlichkeit und den Kirchen zeigen, wie
sich unsere Kirche selbst versteht. Insbesondere der evangelischen
Kirche A.B. in Österreich mögen sie helfen, uns besser zu verstehen, um
mit uns im Geist der Präambel ("confessio austriaca") der gemeinsamen
Kirchenverfassung zusammenzuarbeiten. Den Mitgliedern unserer
Pfarrgemeinden mögen sie helfen, sich ihrer kirchlichen Eigenart bewusst
zu werden. Diese Grundsätze sollen auch in der Rechtsgestalt unserer
Kirche deutlicher zum Ausdruck kommen.
1
Die Kirche Jesu
Christi ist die Gemeinschaft von Menschen, die sich von Gott zum Glauben
an Jesus Christus und zur Bezeugung des Evangeliums in der Welt berufen
wissen. Das Kennzeichen unserer Kirche, die sich der ständigen
Reformation verpflichtet fühlt, ist: die Verkündigung des Wortes Gottes,
die Verwaltung der Sakramente, die Diakonie und die Gestaltung von
kirchlichen Ordnungen, die Verantwortung für die Welt verlangen.
2
Jesus Christus hat eine
Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern mit gleichen Rechten und
Pflichten gestiftet. Darum hat die Kirche in ihrer Ordnung und in ihrem
Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und für sie
einzutreten. Niemand darf wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechtes
benachteiligt werden.
3
Das Evangelium unseres Herrn Jesus Christus gilt allen
Menschen. Darum hat jeder das Recht, ohne Einschränkung am Gottesdienst
und am Leben der Pfarrgemeinde teilzunehmen. Jeder kann Mitglied der
Pfarrgemeinde werden. Niemand darf gegen sein Gewissen zur
Mitgliedschaft gezwungen oder am Austritt gehindert werden.
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Aus dem Hören auf die Predigt
des Evangeliums ergibt sich für die Christen ein neuer Stil des Umgangs
miteinander, der durch geduldiges Hören aufeinander und insbesondere
durch Rücksichtnahme auf Schwächere und Minderheiten gekennzeichnet ist.
5
Wie die Christinnen und
Christen Gemeinschaft mit Christus haben, indem sie einander gegenseitig
die Wohltaten, die ihnen Gott gewährt hat, mitteilen, so ist es der
Gemeinde als ganzer aufgetragen, das Evangelium in der Welt zu bezeugen.
6
Der ganzen Gemeinde ist das
prophetische Amt aufgetragen. Sie ist verpflichtet, die aktuelle
politische, soziale und kulturelle Situation zu analysieren und aus
dieser Analyse ihr konkretes Sprechen und Handeln zu entwickeln. Sie ist
bereit, die Zukunft mitzugestalten, und ist sich bewusst, damit
Konflikte zu riskieren.
7
Weil Christus sich eindeutig auf die Seite der
Erniedrigten und Beladenen gestellt hat, ist die ganze Gemeinde
verpflichtet, alle Formen von Unrecht, Unmenschlichkeit und Bedrohung
der Schöpfung nicht als unabänderlich hinzunehmen, sondern dagegen
öffentlich Widerstand zu leisten.
8
Die gemeinsame Berufung aller Gemeindeglieder zum Dienst
der Verkündigung des Evangeliums schließt nicht aus, dass es in der
Kirche besondere Tätigkeiten und Aufgaben gibt ("Ämter"). Die
verschiedenen Ämter in der Kirche begründen jedoch keine
Rangunterschiede oder Herrschaftsverhältnisse, sondern bestehen gemäß
dem Willen Christi, um der Gemeinde die Ausübung des ihr als ganzer
aufgetragenen Dienstes der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat
zu ermöglichen. Deshalb stehen die verschiedenen Ämter nicht der
Gemeinde gegenüber, sondern werden in ihrem Auftrag und unter ihrer
Verantwortung wahrgenommen.
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Keine Pfarrgemeinde darf über eine andere Vorrang und
Herrschaft beanspruchen.
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Da der Dienst der Verkündigung des Evangeliums in Wort
und Tat der ganzen Gemeinde aufgetragen ist, sind alle Ämter durch Wahl
zu besetzen.
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Auch
die Besetzung einer Pfarrstelle erfolgt durch Wahl der Gemeinde. Niemand
kann gegen den Willen einer Gemeinde zu ihrem Pfarrer oder ihrer
Pfarrerin bestellt werden.
12
Kirchenleitung geschieht durch Gemeindevertretung und
Synode bzw. in deren Auftrag und in Verantwortung ihnen gegenüber. Daher
verpflichten sich die Gemeinden, Vertreter in die Synode zu entsenden,
die fähig und bereit sind, kirchenleitende Aufgaben zu übernehmen.
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Die Pfarrgemeinden ordnen
ihre Angelegenheiten selbstständig (Gemeindeautonomie). Der Synode wird
vorgelegt, was in der Gemeinde nicht entschieden werden kann oder besser
in der Synode entschieden wird (Subsidiarität).
14
Die Synode entscheidet über die
Angelegenheiten, die ihr die Pfarrgemeinden vorlegen oder die mehrere
Pfarrgemeinden betreffen. Ihre Gesetzgebungs- und Aufsichtsbefugnisse
beschränken sich auf Maßnahmen, die unerlässlich sind, insbesondere um
die rechte Verkündigung des Evangeliums sowie die bekenntnisbedingte
Ordnung und die Autonomie der Kirche zu gewährleisten.
15
Kommt in den Presbyterien und
in der Synode trotz Hörens auf einander ein einstimmiger Beschluss nicht
zu Stande, so ist eine erheblich abweichende Meinung der Minderheit auf
deren Antrag zusammen mit dem Mehrheitsbeschluss in geeigneter Form
festzuhalten.
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Unsere
Kirche ist 1884 Mitglied des Reformierten Weltbundes (RWB) geworden (3.
Generalsynode der Evangelischen Kirche H.B.) Auch heute sind wir bereit,
von den Kirchen unserer Konfessionsfamilie zu lernen, und lassen uns zur
aktiven Solidarität mit allen Menschen ermutigen. In Dankbarkeit denken
wir an die geistliche und finanzielle Hilfe, die wir in Notlagen von
Kirchen des Reformierten Weltbundes erhalten haben. Auch wir sind
bereit, unseren Schwesterkirchen in Not zu helfen.
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(a)
Unsere Kirche hat ökumenische Gemeinschaft mit allen Kirchen, die Jesus
Christus als ihren Herrn bekennen und dem Ökumenischen Rat der Kirchen
in Österreich (ÖKRO) (hier ist die Römisch-Katholische Kirche
Vollmitglied) und dem Weltrat der Kirchen (WCC, Genf) angehören. Für sie
sind alle diese Kirchen gleichwertig. Daher bemüht sie sich um
gegenseitige Anerkennung in "versöhnter Verschiedenheit" und lädt schon
jetzt alle Angehörigen dieser Kirche zu ihrer Abendmahlsfeier ein
("Offenes Abendmahl!")
(b)
Die Einheit der Kirchen ist dort gegeben, wo Gemeinschaft des Glaubens,
der Liebe und der Hoffnung verwirklicht wird. Sie wird nicht durch ein
eigenes Amt der Einheit begründet, wie es für das Papsttum beansprucht
wird. Überlegungen in Hinsicht auf ein evangelisches Amt der Einheit
widersprechen unserer Glaubenstradition.
18
Gott geht einen Weg mit den Juden und einen mit den
Christen. Die heilige Schrift der Juden ist auch für uns als altes
Testament heilige Schrift. Das Verständnis des mosaischen Gesetzes als
die gute Gabe Gottes und die Predigt der Propheten haben die Reformation
geprägt. Deshalb verurteilt unsere Kirche den Antisemitismus in jeder
Form. Sie sucht Begegnung und Versöhnung mit den Juden und lehnt daher
christliche Judenmission ab.
19
Gott hat alle Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen
und zu einem sinnvollen und menschenwürdigen Leben vorherbestimmt. Daher
sucht unsere Kirche das Gespräch mit anderen Religionen und
weltanschaulichen Gemeinschaften, um Vorurteile abzubauen und mit ihnen
gemeinsam für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung zu
arbeiten.
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