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Heidelberger Katechismus
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Bekenntnisse Zweites Helvetisches Bekenntnis
XXIII. Kapitel - Die Kirchengebete, der Gesang und die sieben Gebetszeiten (die kanonischen Stunden) Natürlich ist es erlaubt ist, für sich allein in jeder Sprache, die man versteht, zu beten; aber die öffentlichen Gebete im Gottesdienst sollen in der gewöhnlichen oder allen Leuten verständlichen Sprache gehalten werden. Jedes Gebet der Gläubigen soll sich aus Glauben und Liebe durch die alleinige Mittlerschaft Christi allein an Gott richten. Die Heiligen im Himmel anzurufen oder sie als Fürbitter in Anspruch zu nehmen, verbietet das Priestertum des Herrn Christus und der wahre Glaube. Man muss auch für die Obrigkeit, "für Könige und alle, die in Volkssprache obrigkeitlicher Stellung sind" für die Diener der Kirche und alle Bedürfnisse der Gemeinden Fürbitte tun. Bei Heimsuchungen aber, und besonders bei solchen der Kirche, soll man ohne Unterlass zu Hause und öffentlich beten. Das Gebet geschehe freiwillig, nicht gezwungen, und ohne jedes Entgelt. Es gehört sich auch nicht, dass das Gebet abergläubisch an eine bestimmte Stätte gebunden wird, als ob man nicht auch anderswo als in der Kirche beten dürfte. Es ist nicht nötig, dass die öffentlichen Gebete nach Form und Zeit in allen Gemeinden gleich seien. Die Gemeinden mögen da nur alle von ihrer Freiheit Gebrauch machen. Sokrates sagt in seinem Kirchengeschichtswerk: "Man kann durchwegs in allen Gegenden nicht zwei Gemeinschaften finden, die im Beten genau übereinstimmen." Die Urheber dieser Verschiedenheit waren jeweilen, wie ich glaube, die derzeitigen Vorsteher der Gemeinden. Wenn sie aber einmal übereinstimmen, so erscheint uns das sehr empfehlenswert und nachahmenswert für andere.Es schickt sich aber auch in den öffentlichen Gebeten, wie in jeder Sache, Maß zu halten, dass sie Weise des öffentlichen Gebetes nicht zu lang und damit lästig werden. Den größten Teil der Zeit verwende man im Gottesdienst deshalb auf die Lehre des Evangeliums und hüte sich wohl, im Gottesdienst das Volk durch zu lange Gebete zu ermüden, so dass die Leute, wenn man dann die Predigt des Evangeliums anhören sollte, entweder wünschen, die Versammlung zu verlassen oder wegen Ermüdung überhaupt ihr Ende herbeisehnen. Solchen kommt dann in der Predigt auch das noch zu lang vor, was sonst kurz genug gefasst ist. Auch für die Predigt gehört es sich, dass sie Maß halten. So soll man auch den Gesang im Gottesdienst mit Maß gebrauchen, wo er üblich ist.Der so genannte gregorianische Kirchengesang hat viel Ungereimtes an sich; deshalb ist er mit Grund von unseren und zahlreichen Gemeinden abgeschafft worden. Gibt es etwa Gemeinden, die das gläubige und ordnungsgemäße Gebet pflegen, aber keinen Gesang haben, so soll man ihnen daraus keinen Vorwurf machen. Denn nicht alle Gemeinden sind aufs Singen eingerichtet. Aus den Zeugnissen der alten Kirche geht übrigens bestimmt hervor, dass der Gesang, wie er ein uralter Brauch war in den morgenländischen Gemeinden, so später auch von den abendländischen übernommen wurde.Die kanonischen Stunden - die sieben Gebetszeiten - Gebetszeiten das heißt die auf bestimmte Stunden des Tages festgelegten, von den Päpstlichen gesungenen und gelesenen Gebete, hat die alte Kirche nicht gekannt. Dies kann aus den Stundengebeten selbst und mit zahlreichen Gründen bewiesen werden. Sie enthalten aber viel Abgeschmacktes - um es nicht schärfer auszudrücken -; deshalb unterlässt man sie mit Recht in den Gemeinden, die an ihre Stelle etwas setzen, was der ganzen Gemeinde Gottes heilsam ist.
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