Bekenntnisse

Zweites Helvetisches Bekenntnis

 

XXVI. Kapitel - Das Begräbnis der Gläubigen, die Fürsorge für die Toten, das Fegfeuer und die Erscheinung von Geistern

Die Heilige Schrift befiehlt, die Leiber der Gläubigen, weil sie Tempel des Heiligen Geistes sind und man mit Recht an ihre Auferstehung am jüngsten Tage glaubt, schicklich und ohne Aberglauben der Erde zu übergeben, aber auch der Gläubigen ehrend zu gedenken, die im Herrn selig entschlafen sind, und ihren Hinterlassenen, wie Witwen und Waisen, alle Dienste christlicher Bruderliebe zu erweisen. Darüber hinaus gibt es nach unserer Lehre nichts für die Toten zu sorgen. Wir missbilligen deshalb aufs schärfste die Zyniker, die die Leiber der Toten vernachlässigen oder sie völlig gleichgültig und verächtlich in eine Grube werfen, oder die niemals ein gutes Wort über die Verstorbenen sagen oder sich um ihre Hinterlassenen nicht im geringsten bekümmern. Wir missbilligen aber andererseits auch die Leute, die sich in übertriebener und verkehrter Weise um ihre Toten sorgen und wie die Heiden ihre Toten beklagen (eine mäßige Trauer, wie sie der Apostel (1.Thess.4,13) zulässt, tadeln wir nicht, indem wir es geradezu unmenschlich fänden, überhaupt nicht zu trauern), die also für die Toten opfern, bestimmte Gebete, und zwar gegen Bezahlung, dahermurmeln, in der Absicht, ihre Angehörigen durch Dienste dieser Art aus den Qualen, in die sie durch den Tod hineingeraten sind, zu befreien, und meinen, sie könnten durch solche Totenklagen daraus tatsächlich befreit werden. Denn wir glauben, dass die Gläubigen nach dem Tode des Leibes geradewegs zu Christus gehen und deshalb weder der Unterstützung noch der Fürbitte der Lebenden, noch all ihrer Dienste irgendwie bedürfen. Ebenso glauben wir, dass die Ungläubigen geradewegs in die Hölle gestürzt werden, aus der man den Gottlosen durch keinerlei Dienste der Lebenden einen Ausgang schafft.
Was aber gewisse Leute vom Fegfeuer berichten, widerspricht dem Artikel des christlichen Glaubensbekenntnisses: "Ich glaube an die Vergebung der Sünden und an ein ewiges Leben" und einer völligen Reinigung durch Christus, sowie den folgenden Aussprüchen des Herrn Christus: "Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und in ein Gericht kommt er nicht, sondern er ist aus dem Tod ins Leben hinübergegangen" (Joh.5,24); ebenso: "Wer gebadet ist, hat nichts anderes nötig, als die Füße zu waschen, sondern er ist ganz rein. Und ihr seid rein..."(Joh.13,10).
Was man nun schon berichtet über Geister und Seelen von Verstorbenen, die gelegentlich den Lebenden erscheinen und von ihnen Dienste begehren zu ihrer Erlösung, so halten wir diese Erscheinungen für Spott, List und Betrug des Teufels, der, wie er sich in einen Engel des Lichts verwandeln kann, so sich auch alle Mühe gibt, den wahren Glauben zu zerstören oder in Zweifel zu ziehen. Der Herr hat schon im Alten Testament verboten, von den Toten die Wahrheit zu erforschen und irgendwelchen Verkehr mit den Geistern zu pflegen (5.Mose18,11). Dem reichen Mann aber, da er in der Hölle Pein litt, wird die Rückkehr zu seinen Brüdern verweigert, wie das untrügliche Evangelium erzählt, indem die göttliche Stimme ausdrücklich verkündigt: "Sie haben Mose und die Propheten; sie sollen auf sie hören! ...Wenn sie auf Mose und die Propheten nicht hören, werden sie sich auch nicht gewinnen lassen, wenn einer von den Toten aufersteht" (Luk.16,29ff).
 
 

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