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Heidelberger Katechismus
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Bekenntnisse Zweites Helvetisches Bekenntnis
XXVIII. Kapitel - Das Kirchengut Die Güter der Kirche haben ihren Ursprung in den Vergabungen von Fürsten und in der Freigebigkeit der Gläubigen, die ihr Vermögen der Kirche geschenkt haben. Denn die Kirche hat Mittel nötig und besaß von altersher Vermögen zur Befriedigung der kirchlichen Bedürfnisse. Der richtige Gebrauch der Kirchengüter bestand einst und besteht heute noch in der Erhaltung der Lehre in Schulen und heiligen Versammlungen sowie des Gottesdienstes, der kirchlichen Gebräuche und des Kirchengebäudes, ferner in der Erhaltung der Lehrer, Schüler und Diener sowie anderer notwendiger Dinge, vor allem in der Unterstützung und im Unterhalt der Armen. Darum soll man gottesfürchtige, weise und in der Vermögensverwaltung kundige Männer wählen, die das Kirchengut ordnungsgemäß verwalten. Wenn aber die Kirchengüter wegen der Unbill der Zeit oder durch Gewalttat, Unwissenheit oder Habsucht gewisser Leute in Missbrauch geraten sind, sollen sie von frommen und weisen Männern wieder ihrem heiligen Gebrauch zugeführt werden. Denn gegen solch kirchenschänderischen Missbrauch darf man nicht nachsichtig sein.Daher lehren wir, man müsse Schulen und Stifte, die in Lehre, Gottesdienst und Sitten ausgeartet sind, umgestalten und die Armenpflege gottesfürchtig, in guten Treuen und mit weiser Vorsicht handhaben.
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