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Heidelberger Katechismus
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Bekenntnisse Zweites Helvetisches Bekenntnis
XXIX. Kapitel - Der ledige Stand, die Ehe und der Hausstand Wer vom Himmel die Gabe der Ehelosigkeit hat, so dass er von Herzen und von ganzem Gemüt rein und enthaltsam ist und nicht von brennender Begierde geplagt wird, der möge in diesem Beruf Gott dienen, solange er sich mit diesem göttlichen Geschenk begabt fühlt, und er erhebe sich nicht über die andern, sondern diene dem Herrn ständig in Einfalt und Demut. Diese Leute aber eignen sich besser dazu, göttliche Dinge zu besorgen, als solche, die durch private Familienpflichten abgelenkt werden. Würde ihnen aber diese Gabe wieder entzogen und würden sie eine ständige Begierde verspüren, so mögen sie des Apostelwortes gedenken: "Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren" (1.Kor.7,9).Die Ehe nämlich - ein Heilmittel für die Unenthaltsamkeit und selber Enthaltsamkeit - ist von Gott, dem Herrn, selber eingesetzt, der sie reichlich gesegnet hat und wollte, dass Mann und Weib einander gegenseitig unzertrennlich anhangen und in höchster Liebe und Eintracht zusammenleben (Mt.19,4ff). Wissen wir doch auch, dass der Apostel gesagt hat: "Die Ehe sei in Ehren bei allen und das Ehebett unbefleckt" (Hebr.13,4), und: ""Wenn die Jungfrau heiratet, so sündigt sie nicht" (1.Kor.7,28). Wir verwerfen aber die Vielweiberei und die Ansicht derjenigen, die die zweite Ehe verpönen. Wir lehren, die Ehe sei ordnungsgemäß zu schließen in der Furcht Gottes und nicht im Widerspruch zu den Gesetzen, die einige Verwandtschaftsgrade verbieten, damit keine blutschänderische Ehe entstehe. Die Ehe soll geschlossen werden im Einverständnis mit den Eltern oder ihren Stellvertretern, und zwar hauptsächlich zu jenem Zweck, zu dem der Herr die Ehe gestiftet hat, und soll öffentlich in der Kirche mit Gebet und Einsegnung bestätigt werden. Endlich soll man sie heilig halten in unverbrüchlicher Gattentreue, Anhänglichkeit, Liebe und Reinheit. Man hüte sich vor Streit, Zwietracht, Lüsten und Ehebruch. Es sollen daher in der Kirche ordnungsgemäße Gerichte und fromme Richter bestellt werden, welche die Ehen schützen und jede Unkeuschheit und Schamlosigkeit abstellen, und von denen Ehestreitigkeiten zu schlichten sind.Die Kinder sollen von den Eltern in der Furcht des Herrn erzogen werden. Ebenso sollen die Eltern für die Kinder sorgen, eingedenk des Apostelwortes: "Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger" (1.Tim.5,8). Besonders aber sollen sie ihre Kinder einen ehrbaren Beruf lernen lassen, mit dem sie ihr Brot verdienen können, sollen sie dem Müßiggang entziehen und ihnen in alledem wahres Gottvertrauen einpflanzen, damit sie weder durch Misstrauen noch durch Vertrauensseligkeit oder aus hässlicher Habgier auf Abwege kommen und keine rechten Früchte zeitigen.Und ganz gewiss sind jene Werke, die Eltern im wahren Glauben tun, in Erfüllung der ehelichen und häuslichen Pflichten, vor Gott heilig und wahrhaft gut und gefallen Gott nicht weniger als Gebete, Fasten und Almosen. So hat der Apostel Paulus auch in seinen Briefen, besonders im 1.Timotheus- und im Titusbrief gelehrt. Wir rechnen aber mit diesem Apostel zu den Lehren des Satans die Lehre jener, die die Ehe verbieten oder öffentlich tadeln oder heimlich verdächtigen, als ob sie nicht heilig und rein sei. Wir verabscheuen aber die unreine Ehelosigkeit. Gier und verborgene und offenbare Hurerei der Heuchler, die Enthaltsamkeit vortäuschen und doch am allerwenigsten enthaltsam sind. Diese alle wird Gott richten. Reichtum und Reiche, sofern sie fromm sind und ihren Reichtum recht gebrauchen, verwerfen wir nicht. Dagegen verwerfen wir die Sekte der Apostoliker und ihresgleichen.
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